Anwendung des Progressionsvorbehaltes auf Nicht-Ansässigen ab 2023

Anwendung des Progressionsvorbehaltes auf Nicht-Ansässigen ab 2023

Personen, die in Österreich über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, unterliegen hier mit ihrem gesamten Welteinkommen der unbeschränkten Steuerpflicht. Basierend auf diesem innerstaatlichen Besteuerungsanspruch werden auch ausländische Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehalts für Zwecke der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes herangezogen, wenn Österreich vom anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen als Ansässigkeitsstaat qualifiziert wird.

Bis dato wurde die österreichische Verwaltungspraxis stets so gelebt, dass der Progressionsvorbehalt nur dann schlagend wird, wenn Österreich vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen auch als Ansässigkeitsstaat qualifiziert wird.

Neue Rechtsauslegung ab Veranlagung 2023

Basierend auf einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wurden die Einkommensteuerrichtlinien nun dahingehend geändert, dass der Progressionsvorbehalt ab der Veranlagung 2023 auch bei all jenen Personen schlagend wird, welche zwar in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, jedoch abkommensrechtlich als im Ausland ansässig gelten.

Besonders für Personen, die zwar im Ausland ansässig sind, jedoch auch über einen österreichischen Wohnsitz verfügen, kann dies zu einer deutlichen Steuermehrbelastung in Österreich führen.

Gemäß den Einkommensteuerrichtlinien gilt diese neue Auslegung nicht für jene Personen, die in den Anwendungsbereich der Zweitwohnsitzverordnung fallen und dementsprechend keiner unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen.

Stand: 26. Juli 2023

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

Zurück zu den News

Business hours

Monday-Thursday
8.00 a.m.-5 p.m.

Friday
8.00 a.m.-2.00 p.m.

 

Company holidays
10.05.2024, 31.05.2024, 16.08.2024, 23.12.2024, 27.12.2024 and 30.12.2024

Outside business hours please use our letter box on the right-hand side next to the main entrance. 

Since its foundation in 1980, Baldinger und Partner has been active in all fields of tax advisory, management consulting and auditing. Thus we are able to offer our clients integrated solutions from one source.

Search

Navigation

Business hours

Monday-Thursday
8.00 a.m.-5 p.m.

Friday
8.00 a.m.-2.00 p.m.

 

Company holidays
10.05.2024, 31.05.2024, 16.08.2024, 23.12.2024, 27.12.2024 and 30.12.2024

Outside business hours please use our letter box on the right-hand side next to the main entrance.