Zinssatz bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen

EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen.

Zinssatz bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen

Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 21.6.2023 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 5,38 %.

Stand: 26. Juli 2023

Bild: SObeR 9426 - stock.adobe.com

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